Teilnahmebedingungen für HASSIA Herzenssache GEwinnSpiel: 1 Jahresvorrat Mineralwasser Gewinnen.

1 Veranstalterin, Veranstaltungszeitraum
Die Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gießener Straße 18-30, 61118 Bad Vilbel (nachfolgend „Veranstalterin“) veranstaltet das Gewinnspiel „Hassia Herzenssache Gewinnspiel: 1 Jahresvorrat Mineralwasser gewinnen.“ (nachfolgend „Gewinnspiel“). Das Gewinnspiel wird in Kooperation mit der brand on fire Werbeagentur Hamburg GmbH, Caprivistraße 7, 22587 Hamburg (nachfolgend „Agentur“) durchgeführt.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur im Teilnahmezeitraum vom 01. März 2024 bis zum 30. April 2024, 23:59 Uhr, möglich.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen. Mit Anklicken des Feldes „Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und stimme diesen hiermit zu.“ erklären sich die Teilnehmer:innen mit diesen Bedingungen einverstanden.

2 Teilnehmer:innen
2.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeiter der Veranstalterin und der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter der Agentur sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.2 Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
2.3 Teilnehmer:innen können durch das Hochladen unterschiedlicher Kassenbons mehrfach am Gewinnspiel teilnehmen.

3 Teilnahme am Gewinnspiel
3.1 Die Veranstalterin ruft durch Werbung in den teilnehmenden Märkten zur Teilnahme am Gewinnspiel auf.
3.2 Die Teilnehmer:innen kaufen innerhalb des Teilnahmezeitraums in einem der teilnehmenden Märkte mindestens ein Hassia Aktionsprodukt und bewahren den dazugehörigen Kassenbon auf. Aktionsprodukte sind hassia Sprudel (0,75 L Glas-Mehrwegflasche, 1,0 L Glas-Mehrwegflasche, 1,0 L PET-Mehrwegflasche), hassia Leicht (0,75 L Glas-Mehrwegflasche, 1,0 L Glas-Mehrwegflasche, 1,0 L PET-Mehrwegflasche), hassia Sanft (0,75 L Glas-Mehrwegflasche, 1,0 L PET-Mehrwegflasche), hassia Still (0,75 L Glas-Mehrwegflasche, 1,0 L Glas-Mehrwegflasche, 1,0 L PET-Mehrwegflasche), hassia Fitzelchen Zitrone (0,75 L Glas-Mehrwegflasche, 1,0 L PET-Mehrwegflasche), hassia Direktsaftschorle Apfel (0,75 L Glas-Mehrwegflasche, 1,0 L PET-Mehrwegflasche), hassia Orangen Limonade (0,75 L PET-Mehrwegflasche), hassia Zitronen Limonade (0,75 L PET-Mehrwegflasche), hassia LimoLiebe Orange-Mandarine (0,75 L Glas-Mehrwegflasche), hassia LimoLiebe Zitrone-Limette (0,75 L Glas-Mehrwegflasche). Anschließend laden die Teilnehmer:innen ein Foto des Papier-Kassenbons oder den e-Bon innerhalb des Teilnahmezeitraums auf der Aktionswebsite www.hassia-aktion.de hoch. Der Kassenbon darf daneben auch andere Artikel ausweisen; diese dürfen unkenntlich gemacht werden. Auf dem (fotografierten) Kassenbon muss dieser vollständig sichtbar und jedenfalls das Datum, die Uhrzeit sowie der Kauf mindestens eines Aktionsproduktes, gut lesbar sein. Auf der Aktionswebsite geben die Teilnehmer:innen außerdem ihre zur Kontaktaufnahme erforderlichen Daten (Name, Vorname und E-Mail-Adresse) an. Die Teilnehmer:innen haben sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und keine Tippfehler vorhanden sind. Durch Anklicken des „Teilnehmen“-Buttons nehmen die Teilnehmer:innen am Gewinnspiel teil. Nach erfolgreichem Upload bekommen die Teilnehmer:innen eine E-Mail als Bestätigung.
3.3 Die Teilnehmer:innen erklären, dass sie das für die Teilnahme eingereichte Foto selbst aufgenommen haben, dieses keine Rechte Dritter verletzt und der Original-Papier-Kassenbon bzw. der e-Kassenbon in unveränderter Form wie vom Verkäufer bereitgestellt, zum Zweck der Teilnahme am Gewinnspiel vorliegt.
3.4 Die Teilnehmer:innen werden unter Umständen von der Agentur aufgefordert, ihre Berechtigung zur Teilnahme am Gewinnspiel nachzuweisen (zum Beispiel durch Übersendung des Original-Papier-/e-Kassenbons). Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von der Agentur gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich die Veranstalterin vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

4 Gewinne und Benachrichtigung
4.1 Unter den Teilnehmer:innen des Gewinnspiels werden die nachfolgenden Gewinne am 09.05.2024 verlost:
4x1 Jahresvorrat Mineralwasser der Marke hassia für den Gewinner/die Gewinnerin sowie je einen Jahresvorrat Mineralwasser der Marke hassia für die von dem Gewinner/der Gewinnerin ausgewählten gemeinnützigen Organisation
4.2 Jahresvorrat für die Gewinner:innen
Der Jahresvorrat an Mineralwasser der Marke hassia besteht aus jeweils 40 Kästen (je 12 x 1l PET-Flaschen). Der Jahresvorrat wird in zwei Lieferung an die Adresse des Gewinners/der Gewinnerin von der Veranstalterin nach Terminabsprache geliefert. Die Sorte (Sprudel, Leicht, Sanft, Still) kann der Gewinner/die Gewinnerin frei wählen. Eine Aufteilung der Gesamtanzahl auf verschiedene Sorten ist pro Lieferung möglich (bspw. die erste Lieferung Mineralwasser „Sanft“ und die zweite Lieferung Mineralwasser „Leicht“). Eine Mischung innerhalb eines Kastens (6 Flaschen „Sanft“ und 6 Flaschen „Leicht“) oder einer Lieferung (bspw. 10 Kästen „Sprudel“ und 10 Kästen „Still“) ist jedoch ausgeschlossen. Der Gewinner/die Gewinnerin ist für die ordnungsgemäße Lagerung der Getränkekästen sowie die Rückgabe des Leerguts verantwortlich. Der Gewinner/die Gewinnerin behält das Pfand.

4.3 Jahresvorrat für die vom Gewinner/der Gewinnerin ausgewählten gemeinnützigen Organisation
Der Umfang des Jahresvorrats an Mineralwasser der Marke hassia für die vom Gewinner/von der Gewinnerin ausgewählte gemeinnützige Organisation. hängt von der Größe der Organisation ab. Maximal können 480 Kästen (je 12 x 1l PET-Flaschen) gewonnen werden. Der Jahresvorrat wird an die Adresse der Organisation von der Veranstalterin nach Terminabsprache mit der Organisation alle drei (3) Monate in gleich großen Teillieferungen geliefert. Die Sorte (Sprudel, Leicht, Sanft, Still) kann von der Organisation frei gewählt werden. Eine Aufteilung der Gesamtanzahl auf verschieden Sorten ist möglich (bspw. 40 Kästen Mineralwasser „Sanft“ und 80 Kästen Mineralwasser „Leicht“), jedoch können pro Lieferung nur zwei unterschiedliche Sorten pro 40 Kästen geliefert werden. Eine Mischung innerhalb eines Kastens (6 Flaschen „Sanft“ und 6 Flaschen „Leicht“) ist ausgeschlossen. Die Organisation ist für die ordnungsgemäße Lagerung der Getränkekästen sowie die Rückgabe des Leerguts verantwortlich. Das Pfand gilt als finanzielle Spende an die Organisation, verbleibt damit bei dieser, ist aber gebunden an den gemeinnützigen Zweck der Organisation zu verwenden.

4.4 Besuch bei der Veranstalterin
Zusätzlich zu den obigen Gewinnen und zur formalen Gewinnübergabe lädt die Veranstalterin die vier Gewinner:innen plus je eine Begleitperson sowie die Vertreter:innen der jeweiligen gemeinnützigen Organisationen (entweder zwei Vertreter:innen oder ein Vertreter/eine Vertreterin und eine Begleitperson) am 13. Juni 2024 zu einem ca. dreistündigen Besuch des Unternehmenssitzes der Veranstalterin nach Bad Vilbel ein. Bei diesem Besuch lernen die Gewinner:innen und Vertreter:innen nicht nur den Geschäftsführer der Veranstalterin kennen sondern können bei einer Betriebsführung auch einen Eindruck vom Betriebsablauf eines Mineralbrunnens gewinnen. Die Kosten für die An- und Abreise tragen die Gewinner:innen und die Vertreter:innen der gemeinnützigen Organisationen sowie die Begleitpersonen selbst. Für Verpflegung wird gesorgt. Den genauen Zeitablauf gibt die Veranstalterin rechtzeitig vor dem 13. Juni 2024 bekannt.
4.5 Die Gewinner:innen werden noch am selben Tag der Verlosung von der Agentur über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung sind die Veranstalterin und die Agentur nicht verpflichtet, Nachforschungen anzustellen und können neue Gewinner:innen ermitteln; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.
4.6 Die Gewinner:innen haben nach der Gewinnbenachrichtigung sieben (7) Tage Zeit, sich bei der Veranstalterin zurückzumelden. Die Veranstalterin empfiehlt auf die Gewinnbenachrichtigung zu antworten. Meldet sich ein Gewinner/eine Gewinnerin binnen der genannten Frist zurück, informiert die Veranstalterin auch die von dem jeweiligen Gewinner/der jeweiligen Gewinnerin ausgewählten gemeinnützigen Organisation über den Gewinn. Meldet sich ein Gewinner/eine Gewinnerin nicht binnen der genannten Frist, verfällt der Gewinnanspruch und die Veranstalterin kann den Gewinn neu vergeben. Im Falle der Unzustellbarkeit der E-Mail sind die Veranstalterin und die Agentur nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
4.7 Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Gewinn auszutauschen, sofern außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegende Gründe sie dazu zwingen.

5. Berichterstattung über das Gewinnspiel
Die Veranstalterin beabsichtigt, über das Gewinnspiel, die gemeinnützigen Organisationen und den Besuch des Unternehmenssitzes in der lokalen Presse, auf den Webseiten und den Social-Media-Kanälen der Veranstalterin zu berichten. Ggfs. wird die Veranstalterin auch die Gewinner:innen namentlich nennen und Aufnahmen von diesen zur Berichterstattung veröffentlichen. Für die Berichterstattung sollen Bild- und/oder Tonaufnahmen von den Vertreter:innen der gemeinnützigen Organisationen und ggfs. auch den Gewinner:innen sowie den Begleitpersonen bei dem Besuch des Unternehmenssitzes der Veranstalterin angefertigt werden, die die Veranstalterin für die Berichterstattung nutzen möchte. Die Vertreter:innen der gemeinnützigen Organisationen und der Gewinner:innen sowie die jeweiligen Begleitpersonen räumen der Veranstalterin hierzu die entsprechenden zeitlich und räumlich unbefristeten, auf den Zweck der Berichterstattung über das Gewinnspiel beschränkten Nutzungsrechte an den Aufnahmen und der Namensnennung ein. Über die Nutzungsrechtseinräumung an Bild- und/oder Tonaufnahmen sowie der Namensnennung schließt die Veranstalterin mit den Vertreter:innen der gemeinnützigen Organisationen und den Gewinnern:innen sowie den jeweiligen Begleitpersonen, sofern diese abgebildet und/oder namentlich genannt werden sollen, vor dem Besuch des Unternehmenssitzes der Veranstalterin eine gesonderte Einwilligungserklärung ab.

6 Ausschluss vom Gewinnspiel
Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wie zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen (insbesondere bei falschen bzw. unvollständigen Angaben), bei unzulässiger Beeinflussung des Gewinnspiels oder bei Verdacht auf Manipulation. Ggf. kann in diesen Fällen auch nachträglich der Gewinn aberkannt und zurückgefordert werden.

7 Gewährleistung und Haftung
7.1 Die Veranstalterin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass das Gewinnspiel und die dazugehörige Website während des gesamten Veranstaltungszeitraums zur Verfügung stehen und fehlerfrei funktionieren. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel abzusagen, zu beenden, zu ändern oder ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn nicht von ihr zu vertretende Umstände auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
7.2 Ferner haftet die Veranstalterin nicht für die Erreichbarkeit der Teilnehmer:innen über die angegebene E-Mail-Adresse. Es liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmer:innen sicherzustellen, dass die Schreibweise der anzugebenden E-Mail Adresse korrekt ist. Ggf. hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin seinen/ihren Spam-Ordner zu kontrollieren.
7.3 Die Veranstalterin haftet für Schäden der Teilnehmer:innen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für sie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen ist eine Haftung der Veranstalterin – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

8 Änderung der Teilnahmebedingungen
Die Veranstalterin behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.

9 Beendigung des Gewinnspiels
9.1 Die Veranstalterin behält sich ferner das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
9.2 Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wird, ist die Veranstalterin berechtigt, von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet. Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise verwiesen.

11 Rechtliches
11.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf die Gewinne besteht nicht.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und/oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Bad Vilbel, den 16.01.2024